Service

§57a - Begutachtung

Was ist die §57a-Begutachtung?

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

Unser Service für Sie:
  • Objektive Diagnose
  • Hinweis auf notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Durch unsere Fahrzeugprüfung können Sie SICHER ein weiteres Jahr mit Ihrem Fahrzeug fahren.

Was wird überprüft?
  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen
Für die Überprüfung benötigen wir Ihre KfZ-Zulassungspapiere!
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In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?-

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

Seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre.
Alle anderen Fahrzeuge: jährlich-Das kann passieren wenn man nicht prüft Das kann passieren wenn man nicht prüft

Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen, empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Überprüfung.

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