Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Unser Service für Sie:
Objektive Diagnose
Hinweis auf notwendige Reparaturen
Persönliche Beratung
Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Durch unsere Fahrzeugprüfung können Sie SICHER ein weiteres Jahr mit Ihrem Fahrzeug fahren.
Was wird überprüft?
Ausrüstung
Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen
Fahrgestell und Karosserie
Reifen und Räder
Motor
Bremsen
Für die Überprüfung benötigen wir Ihre KfZ-Zulassungspapiere!
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
Seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre.
Das kann passieren wenn man nicht prüft
Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen, empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Überprüfung.