Service

Alles rund ums Auto

Auf was muss ich bei einem Unfall achten? Wann ist eigentlich mein Pickerl fällig? - Das Autohaus Hänfling-Team kümmert sich gerne um Ihre Anliegen.

Ihre persönliche Unfallcheckliste

Sommerzeit ist Urlaubszeit. In der Urlaubszeit passieren jedoch auch leider viele Unfälle. Deswegen haben wir für Sie hier eine Unfallcheckliste mit den wichtigsten Punkten für den Notfall, vorbereitet.

Download Europäischer Unfallbericht

1) Anhalten
Halten Sie schnell, aber sicher an.
Bewahren Sie Ruhe - tief durchatmen.
Schalten Sie als Erstes Ihre Warnblinkanlage ein!

2) Unfallstelle absichern
Ziehen Sie unbedingt die Warnweste an.
Stellen Sie ein Warndreieck mit genügend Abstand zur Unfallstelle auf
Korrekte Distanz: zulässige Höchstgeschwindigkeit in Meter.

3) Eigensicherung
Begeben Sie sich in geschützte Bereiche.
Bringen Sie auch andere Personen so weit wie möglich in Sicherheit.

4) Hilfe leisten und holen
Leisten Sie verletzten Personen erste Hilfe und holen Sie professionelle Hilfe.

Euronotruf: 112
Rettung: 144
Feuerwehr: 122
Polizei: 133

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung an:
Name, Unfallort, Unfallart, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen, Ihren Standort
5) Dokumentation
Europäischer Unfallbericht
Daten aller Beteiligten und Zeugen mit Namen, 
Anschrift, Führerschein, Zulassung, Fahrzeugdaten, 
Haftpflichtversicherung
Fotodokumentation

6) Schadensabwicklung
Informieren Sie Ihre Versicherung und Ihre Werkstätte. 

Wir, Ihr Kfz-Fachbetrieb, regelt gerne für Sie die Schadensabwicklung mit Versicherung und garantiert Ihnen die fachgerechte und verkehrssichere Reparatur.

Kontaktieren Sie uns!

Die §57a Begutachtung - Das "Pickerl"

Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter dem „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wieder kehrender Termin. 

Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um das Pickerl sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Unser Service für Sie:
  • Objektive Diagnose
  • Hinweis auf notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit

Jetzt Termin vereinbaren

Was ist die §57a-Begutachtung?
Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Was wird überprüft?
  • Bremsen und Bremsanalge
  • Lenkvorrichtung und Lenkrad
  • Sichtverhältnisse
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Motor

Ein negatives Gutachten – was nun?
Sollten ein oder mehrere dieser Teile nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist die begutachtende Werkstätte verpflichtet, dies im Gutachten festzuhalten und ein so genanntes „negatives Gutachten“ auszustellen. Auch mehrere „Leichte Mängel“ können ein „negatives Gutachten“ zur Folge haben. Da es sich in der Regel bei diesen Punkten um Verschleißteile handelt, die durch die alltägliche Verwendung des Fahrzeugs abgenutzt werden, können diese ohne weiteres behoben und das Fahrzeug erneut durch die Werkstätte begutachtet werden.
Häufige Fragen & Antworten
Was muss ich zur Überprüfung mitbringen?
Den Zulassungsschein. Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs sind unbedingt die ent­sprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen.

Ersetzt ein Service das Pickerl?
Nein, da sich das Service meist auf Wartungsarbeiten nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinsichtlich einem gewissen Kilometerstand bezieht.

Wie oft muss ich das Pickerl bei meinem Fahrzeug machen lassen?
Der Gesetzgeber schreibt für PKWs bis 3,5 t ab Erstzulassung eine Überprüfung nach drei Jahren vor, dann nach zwei Jahren und ab dann jährlich (Achtung: Es gibt Ausnahmen, wie z. B. für Oldtimer!). Für Zweiräder gilt eine jährliche Überprüfungspflicht. Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen, empfehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Überprüfung.

Ich habe meinen Überprüfungstermin versäumt. Was muss ich tun?
In Österreich gelten Toleranzfristen. Sie können das Pickerl schon einen Monat vor oder vier Monate nach dem auf der Plakette eingestanzten Termin machen lassen. Beachten Sie aber bitte, ob Ihre Kaskoversicherung auch diese Fristen toleriert. Dies muss in der Versicherungspolizze angeführt sein.

Darf ich mit einem Pickerl innerhalb der Toleranzfrist ins Ausland fahren?
Österreichische Toleranzfristen werden nicht in allen Ländern anerkannt. Es empfiehlt sich daher, vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen.
Meine Plakette wurde zerstört oder ist nicht mehr lesbar. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich alsbald an die nächste Werkstätte, welche Begutachtungen durchführt. Gegen Vorlage Ihres Gutachtens erhalten Sie gerne eine Ersatzplakette.

Ich habe mein Gutachten verloren. Bekomme ich ein Duplikat?
Wenden Sie sich an die Werkstätte, die Ihr Fahrzeug überprüft hat. Diese wird Ihnen gerne eine Kopie ausstellen, da sie verpflichtet ist, die Daten sorgfältig zu verwahren.

Ich habe ein Fahrzeug in Betrieb genommen, welches technisch nicht einwandfrei ist. Was kann mir passieren?
Ein Fahrzeug, das schwere technische Mängel aufweist, gefährdet die Verkehrssicherheit. Es liegt hier ein Delikt vor, welches mit bis zu € 5.000,– und einer Vormerkung im Führerschein bestraft werden kann. Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einem Unfall keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.

Rettungskarte für Ihr Fahrzeug

Die Rettungskarte ist eine Information, die bei einem Unfall den Rettungskräften Informationen über

  • die Position von Airbags und deren Gasgeneratoren 
  • die Lage von Karosserieversteifungen
  • die Lage der Batterie

...zur Verfügung stellt damit die Feuerwehr das Bergegerät punktgenau ansetzen kann.

Dies dient zur Sicherheit für die Rettungskräfte!
Bei den Gasgeneratoren der Airbags besteht Explosionsgefahr!

Die Rettungskarte sollte zB.: an der Fahrersonnenblende befestigt werden damit sie für die Rettungskräfte gut zugänglich ist. 

Hier können sie sich die Rettungskarte passend zu ihrem Fahrzeug ausdrucken.

Rettungskarte für Ihr Auto

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